Was die Verordnung ist
Die RKSV ist die Verordnung, die elektronische Registrierkassen in Österreich technisch absichert. Sie steht neben der Registrierkassenpflicht und der Belegerteilungspflicht in der Bundesabgabenordnung. Ziel ist, Bareinnahmen so aufzuzeichnen, dass sie nachträglich nicht unbemerkt verändert werden können.
Drei Pflichten, die zusammengehören
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Einzelaufzeichnung
Jeder Barumsatz wird einzeln erfasst, nicht nur die Summe am Tagesende.
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Registrierkasse
Die Erfassung läuft über ein elektronisches Aufzeichnungssystem.
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Belegerteilung
Der Gast erhält einen Beleg. Die RKSV regelt, wie dieser Beleg maschinenlesbar und manipulationssicher wird.
Was die Kassa technisch tun muss
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Manipulationssicher
Jeder Umsatz landet im Datenerfassungsprotokoll. Nicht nur die Tagessumme, jeder Vorgang.
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Signatur
Jeder Beleg wird kryptographisch signiert und mit dem vorigen verkettet. Eine Lücke fällt auf.
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Finanzamt
Die Kassa registriert sich automatisch. Jahresbelege werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Keine Steuerberatung. Rechtsgrundlagen u. a. BAO und RKSV. Ob die Pflicht für Ihren Betrieb gilt, hängt von Umsatz und Zahlungsart ab.